Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)

Sora, Freitag, 21.11.2008, 14:37 (vor 5850 Tagen) @ Plenz

Es ist aber nicht so, dass Sie sich nach Belieben aussuchen können, ob Sie hier oder dort versichert sind. Es gibt ganz klare Regelungen zwischen den Abkommensstaaten, die festlegen, welche Versicherung vorrangig ist.
Bitte lassen Sie Ihren Fall überprüfen, denn ich denke, dass nach Ihrer Schilderung die E106 gar nicht zutrifft (kann aber hier ohne genauen Sachverhalt nichts sicher beurteilen).
Dass Sie mit der jetzigen Situation nicht zufrieden sind, habe ich verstanden und kann es auch nachvollziehen, aber das hier im Forum immer wieder aufzuführen bringt sie nicht weiter.


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