Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)

Plenz @, Donnerstag, 20.11.2008, 09:25 (vor 5847 Tagen) @ Sora

Ich bin in Deutschland angestellt und per Arbeitnehmerüberlassung nach Finnland "ausgeliehen". Zuerst musste mein Arbeitgeber alle meine Krankheitskosten nach dem Sozialgesetzbuch erstatten und bei meiner Krankenkasse einreichen.
Dann habe ich diesen E106 ausgefüllt. Das Resultat:
- in Finnland bekomme ich nur einen Teil der Kosten erstattet
- mein Arbeitgeber ist nicht mehr zuständig
- meine deutsche Krankenkasse muss nichts mehr zahlen
- ich muss trotzdem in der deutschen KK versichert sein, also verschenke ich jedes Jahr mehrere Tausend Euro an Krankenkassenbeiträgen!

Meine Frage: hat das alles seine Richtigkeit? Ist das vom Gesetzgeber wirklich so gewollt?

Und vor allem: bin ich verpflichtet, den E106 für 2009 zu verlängern, oder kann ich mich weigern, um zu der anfänglichen Vorgehensweise zurück zu kommen?


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