Re: E 106 (Krankenkassenrecht)

Sora, Donnerstag, 23.11.2006, 14:34 (vor 6575 Tagen) @ pas

Mit dem Formular E106 gibt die zuständige Krankenkasse (in dem Land, in dem die Versicherung besteht) der Krankenkasse des Wohnortlandes einen Betreuungsauftrag. Beispiel: Versicherter arbeitet in Luxemburg, wohnt aber in Deutschland. Versicherung besteht in Luxemburg, damit der Versicherte aber ganz normal in Deutschland zum Arzt gehen kann, stellt die luxemburgische Kasse das Formular E106 aus und die deutsche Kasse erfasst daraufhin eine Mitgliedschaft. Der Versicherte erhält ganz normal eine KV-Karte und erhält Leistungen wie ein "normaler" Versicherter. Die deutsche Kasse rechnet lediglich die Leistungen mit der luxemburgischen Kasse ab.
Das geht im Prinzip zwischen allen Abkommensstaaten.
Wenn es Angehörige gibt, die im Wohnortstaat Anspruch auf Familienversicherung haben, dann werden die auf der E106 Rückmeldung eingetragen, damit die ausländische Krankenkasse weiß, wer noch versichert ist. Ansonsten hätten Ehefrau oder Kinder, die nicht selbst versichert sind keinen Versicherungschutz mehr.


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