Re: E 106 (Krankenkassenrecht)

Sora, Donnerstag, 08.11.2007, 08:57 (vor 6225 Tagen) @ paul meyr

Hallo Paul, ich glaube nicht, dass das Formular E106 auf deine Partnerin zutrifft.
Hier geht es um Arbeitnehmer, die aufgrund einer Beschäftigung in einem anderen Land versichert sind, als sie wohnen.
Ich verstehe dich so, dass deine Partnerin Tschechin ist und in Deutschland wohnt. Für die E106 müsste sie in Tschechien arbeiten und dort versichert sein aber in Deutschland wohnen ("Grenzgänger"). Die Nationalität deiner Partnerin wäre dabei vollkommen egal.


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