Kommt E 106 für mich in Frage? (Krankenkassenrecht)

Gabi, Dienstag, 03.03.2009, 18:04 (vor 5744 Tagen) @ gast

Hallo, ich hoffe, hier kann mir wer helfen!

Ich fasse mal ganz kurz zusammen.
Ich bin Österreicherin, fast 27 Jahre alt und hab hier in Deutschland meine Ausbildung zur PTA gemacht. Ich bin seit meiner Geburt und noch bis Sommer 2010 über meinen Vater versichert - also bei einer österreichischen Versicherung.
Seit August "08 bin ich durch Eintritt in ein Arbeitsverhältnis zusätzlich (!) in der KKH versichert. In den letzten Tagen erst wurde mir mit Schrecken klar, dass das offenbar verboten ist.
Außerdem bin ich seit Februar blöderweise arbeitslos und muss mich selbstversichern! (140€/Monat, keine Chance auf irgendwelche soziale Hilfen)

Meine Frage nun:
Kann ich mich über meinen Vater in Österreich mit diesem Formular E 106 so versichern, dass ich in Deutschland weiterhin zu Ärzten gehen kann? Also quasi die KKH kündigen, um Kosten zu sparen? (offenbar müsste ich so und so eine der beiden Kassen kündigen, wenn man nach dem Gesetz geht?)
Mein ziemlich stetiger Wohnsitz ist allerdings ja Deutschland und hoffentlich bald finde ich wieder Arbeit?!
Oder trifft E 106 in meinem Fall gar nicht zu?
Was kann ich sonst tun???

Bitte bitte, hilft mir. Bin ziemlich verzweifelt.

LG, Gabi


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