Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Sabine, Donnerstag, 09.02.2012, 10:53 (vor 4671 Tagen) @ Joachim Röhl

Also AOK und Knappschaft, bei denen haben wir uns beraten lassen, haben gesagt,dass die GKV( hier ist es die BKK VBU) meinen Mann wieder aufnehmen muss.Sie würden meinen Mann gern aufnehmen,aber in diesem Fall ist der Vorversicherer in der Pflicht.Wir sind gespannt,wie es aussgeht.Ich werde auf alle Fälle davon berichten.


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