Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Sabine @, lübben, Sonntag, 05.02.2012, 10:07 (vor 4675 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
mit grossem Interesse habe ich ihre Ausführungen gelesen.
Bei meinem Mann hat die private Krankenversicherung den Vertrag angefochten und von anfang an für nichtig erklärt.Sie fordert auch die erbrachten leistungen zurück. Er war vorher bis zum 28.02.2010 gesetzlich, freiwillig versichert aufgrund der Selbsständigkeit.
Nun versucht er wieder zurück in die gesetzliche Kasse zu kommen.Diese sträubt sich allerdings. Ich muss dazu sagen,dass mein mann unter 55 jahre alt ist und weit unter der Einkommensgrenze von 50000 euro liegt.Die versicherung hat abgelehnt und wir sind in widerspruch gegangen,daraufhin kam ein infoschreiben von der gestzlichen kasse,dass sie sich nicht in der pflicht sehen,meinen mann zu versichern.
Was ist hier nun eigentlich sache? wir sind der meinung ,sie müssen versichern.
mfg sabine


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