Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Dienstag, 25.05.2010, 16:03 (vor 5296 Tagen) @ PKVler

Bei vollständiger und wirksamer Anfechtung des Vertrages greift die Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V im Anschluß an die letzte GKV, frühestens aber ab dem 01.04.2007. Auch dann, wenn die GKV gekündigt wurde. Bedingung ist, dass vor dem angefochtenen Vertrag zuletzt ein GKV bestand.
Erstrebenswert ist das aber nicht, denn es drohen sehr hohe Nachzahlungen. Und an die PKV gezahlte Beiträge gibt es nicht zurück.


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