Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 05.02.2012, 15:14 (vor 4675 Tagen) @ Sabine

In einem vergleichbaren Fall hatte die gesetzliche Kasse zunächst auch versucht den Bittsteller abzuwimmeln. Den kostenlosen aber langatmigen Gang zum Sozialgericht wollte dieser nicht, er bauftragte einen Rechtsanwalt. Nach einigem Schriftverkehr erfolgte schließlich die Wiederaufnahme gemäß SGB §5 (1) Punkt 13, weil durch die Anfechtung der private Folgevertrag faktisch als nicht existent eingestuft werden mußte und in Deutschland seit 01.01.2009 keiner eine Versicherung ohne Folgeversicherung beenden kann. Ausnahme Wegzug in das Ausland bzw. Todesfall .. aber Achtung, dieses Hintertürchen gilt nicht! für Verträge, die durch Kündigung seitens der PKV wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigefrist beendet worden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum