Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

PKVler, Montag, 24.05.2010, 15:07 (vor 5297 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,
das ist ja interessant. Bedeutet dies, dass wenn ich vorher freiwillig GKV versichert war, mich die GKV auch wieder aufnehmen muss, wenn ich meine vorvertragliche Anzeigenpflicht so sehr verletzt habe, dass der Vertrag erst gar nicht zustande gekommen wäre, wenn es die PKV gewusst hätte?
Ist dies auch dann der Fall, wenn ich doch vorher die GKV ordnungsgemäß gekündigt habe, weil ich ja ein Angebot von der PKV hatte?
Gibt es ein Zeitfenster,in welchem Zeitraum mich die GKV weider aufnehmen muss? Also wenn die PKV von meiner Anzeigenpflichtverletzung erst nach drei Jahren erfährt, versichert mich die GKV auch diese drei Jahre nach?
Wenn die GKV Beiträge rückwirkend verlangt, übernimmt sie damit auch die Krankheitskosten rückwirkend (natürlich zu GKV Tarifen also nicht zum 2,3fachen usw.)? Bzw. sagt die PKV, dass sie die gezahlten Leistungen wieder zurück haben will?
Viele Grüße
PKVler


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