Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Sonntag, 05.02.2012, 15:29 (vor 4675 Tagen) @ Sabine

ich denke, hier müsste man sich den genauen Einzelfall anschauen....eine Pauschalaussage erscheint mir hier schwierig.

Die Frage, die sich hier stellt ist: Versicherungspflicht in PKV (ggf. Baistarif) oder GKV (Versicherung nach § Abs. 1 Nr. 13 SGB V)? Dein Mann hat sich ausdrücklich für das System PKV entschieden und somit könnte es sein, dass die PKV die Versicherung anbieten muss.

"Im Juli 2007 mussten die privaten Krankenversicherungen Menschen, die sich privat versichern wollten und versicherungsrechtlich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen waren, einen Standardtarif anbieten, der ab dem 1. Januar 2009 automatisch in den Basistarif überging. Versicherte können zu jeder Zeit in den Basistarif wechseln. Nach § 12 Abs. 1b steht der Basistarif auch für gesetzlich Versicherte offen. Die Aufnahme in den Basistarif darf auch Personen mit Vorerkrankungen nicht verwehrt werden, auch wenn die Gesellschaft nach Ihren Annahmerichtlinien eigentlich ablehnen würde. Die Vertragsleistungen müssen in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB V, auf die ein Anspruch besteht (§ 11 SGB V), jeweils vergleichbar sein. Eine Verfassungsbeschwerde, die von einigen Versicherungsunternehmen und Privatpersonen gegen den Basistarif erhoben wurde, war erfolglos (BVerfG, 1 BvR 706/08 vom 10. Juni 2009[16])"
Quelle

ich weiß nicht, ob es hier schon höchstrichterliche Urteile gibt....insofern würde ich im Zweifel den Gang zum spezialisierten Anwalt empfehlen.

Gruß
GKVler


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