Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 22.05.2010, 17:44 (vor 5299 Tagen) @ PKVler

Im schlimmsten Fall Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Leistungen* bei voller Beitragszahlung und hinein in den Basistarif bei einem anderen Unternehmen der PKV oder auch möglich bei kompletter Anfechtung des Vertrages zurück in die letzte Vorversicherung egal nun privat oder gesetzlich. Viele Fragen wären an Dich zu stellen wie z.B. welche Angaben wurden bei den Gesundheitsfragen seinerzeit gemacht, trägt der Abschlussvermittler eine Mitschuld, wie lange bist Du privat versichert, war es eventuell ein Gruppenvertrag usw. Fragen? ePost

* http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html bzw. §22


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