Re: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Mittwoch, 26.05.2010, 14:50 (vor 5299 Tagen) @ PKVler

Die Leistungen will die PKV zurück.
Eine Leistungsnübernahme wäre dann mit der GKV und den Ärzten abzuklären.

Insbesondere nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ist eine wirksame Anfechtung für den Versicherer aber nicht einfach.
Die Anfechtung muss innerhalb der ersten drei Jahre des vertrages erfolgen und sie ist nur dann zulässig, wenn der Versicherer bei Kenntnis der Vorerkrankung den Vertrag nicht geschlossen hätte.

Nach den drei Jahren geht es nur bei Arglistigkeit bzw. klarer Betrugsabsicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum