Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Leser, Mittwoch, 26.05.2010, 21:10 (vor 5295 Tagen) @ P.

Hab dazu im Internet was interessantes gefunden. Also wenn ich es richtig verstehe, kann eine Versicherung nur innerhalb von drei Jahren durch eine grobe fahrlässigkeit zurück treten. Bei einer einfachen Fahrlässsigkeit bleibt der Versicherung nur die Möglichkeit einer höheren Prämie - Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Bei Vorsatz oder Arglist also bei absichtlichem Weglassen von Fakten beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Die Konsequenz wäre, dass der Versicherer komplett von den Leistungen befreit wäre d.h. er kann die bereits geleisteten Rechnungsbeträge wieder zurück verlangen.
So entnehme ich es zumindest aus der Internetseite von lernpark.de vvg-reform index.html#c3935 Sorry, aber bin zum Verlinken zu blöd.
Vielleicht kann sich hierzu nochmals ein kompetenter Leser dazu äußern, bin halt auch nur Laie.
Gruß
Leser


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