private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

yuser @, Sonntag, 15.08.2010, 12:11 (vor 5215 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

interessant dass die Kostenerstattung momentan in die Diskussion mit eingebracht wird.

Gerade die Tatsache dass ich Privatpatient bin macht die Sache ja interessant, was sollte mir das ganze Verfahren sonst für Vorteile bringen? Ansonsten, also ohne Nutzen, gebe ich doch einfach meine Chipkarte ab und ich habe mit dem ganzen Verwaltungskram nichts am Hut.

Bin ich jedoch mit dem Sachleistungsprinzip gleichgestellt und bekomme nur die Rechnung zu Gesicht ohne die Vorteile durch schnellere Termine etc. - dann kann man meines Erachtens die Kostenerstattung komplett in Frage stellen. Zu was dann die Mehrkosten? Zu was die Verwaltung selbst übernehmen?

Für mich, der die Voll-PKV momentan nicht in Anspruch nehmen kann, ist das doch (bis jetzt zumindest) eine feine Sache. Ich bin bereit höhere Kosten in Form einer Restkostenversicherung für die Vorteile in Kauf zu nehmen. Wenns sichs als unpassend oder auf Dauer schwierig erweisen sollte, dann stelle ich einfach wieder um auf das Sachleistungsproblem und bin gleich weit wie vorher auch.
Gleichzeitig hab ich dann einen Vorgeschmack auf eine mögliche Voll-PKV erhalten, eben nur mit einfacher Möglichkeit das Rad zurück zu drehen... auf eine Voll PKV würde ich nicht derart bedenkenlos umstellen..


Ich habe bis jetzt die Restkostenversicherung noch nicht in Anspruch genommen bzw. noch nichts eingereicht, mit meiner BKK hat das bisher ganz gut funktioniert - mal sehen ob ich auch mal noch in diese "Quartalspauschalen-Thematik" oder der gleichen reinlaufe...

Was sollte eurer Meinung also an der Kostenerstattung verändert werden? Wo läuft der Zug hin?

Grüße
yuser


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