private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

Lord Dragon, Dienstag, 29.06.2010, 14:51 (vor 5262 Tagen) @ RHW

Hier kann ich dir nicht zustimmen. Natürlich kann der Arzt auf die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung auf der Rechnung hinweisen und auch begründen. Das ist nicht das Problem.

Glaukomuntersuchung ist bei einigen Krankheiten indiziert. Ein Arzt kann auf der Rechnung die Begründung für die Untersuchung aufführen. Dann sieht die Kasse, dass es nicht um IGEL geht. Wenn ein Arzt eine IGEL Untersuchung macht, ohne dem Patienten zu sagen, dass diese Leistung nicht erstattet wird, dann hat er je kein Honorar verdient. Das ist dann sein Problem!

Außerdem kann die Krankenkasse immer noch nachprüfen ob alles vernünftig abgerechnet wurde. PKV macht es ja auch. Dann wird halt Patientenakte angefordert und Abrechnung nachgeprüft. Das Geld kann dann zurückgefordert werden bzw. Abrechnungsbetrug angezeigt werden. Bei PKV ist es kein Problem und bei GKV wird es auch funktionieren.

Ich würde sogar behaupten, dass jetzt die Prüfung der Abrechnung kaum möglich ist. Wenn ein Arzt nicht übertreibt und im Rahmen bleibt, dann wird er nie geprüft, obwohl die Leistungen vielleicht gar nicht erbracht wurden.

Das ist doch eigentlich ein Nonsens, dass Ärzte Honorar an Ärzte verteilen. Jedes Jahr fließt da mehr und mehr Geld rein. Das Geld wird einfach umverteilt ohne nötige Transparenz. Der Patient, der als einziger die Abrechnung nachprüfen kann, kriegt die Abrechnung gar nicht zu sehen. GKV und KV kann erst bei auffälligen Unstimmigkeiten prüfen.


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