private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Sonntag, 27.06.2010, 18:35 (vor 5263 Tagen) @ Lord Dragon

Hallo,

wichtig ist in diesem Zusammenhang sicher auch, dass dem Grunde nach die KK eine Überweisung an den Versicherten nur vornehmen muss, wenn diesem tatsächlich Kosten entstanden sind. Wenn er die Arztrechnung noch nicht bezahlt hat, sind ihm auch noch keine Kosten entstanden. Damit hat er auch keinen Rechtsanspruch auf Überweisung/Zahlung durch die KK.

Dass die gesetzliche KK dieses trotzdem macht, ist natürlich Kundenservice, muss aber nicht in jedem Fall funktionieren.

MfG
ratte1


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