private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 15.08.2010, 11:44 (vor 5215 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
das mit der Überschreitung der Krankenversicherungspflicht zum Ende
eine Kalendermonats, das hatten wir schon einmal, das ist zwar schon mehr als 20 Jahre her, wenn nicht sogar noch länger.
Was die KE angeht - ja, diese Möglichkeit gibt es schon läönger, wird aber nicht genutzt, weil das bisherige Verfahren zu aufwendig ist - der Versicherte gilt als Privatpatient, muss also für die Rechnungsbegleichung selbst Sorge tragen und vor allem weicht die Erstattung der "Kassensätze" meist extrem von dem ab, was sich der Versichertte so erhofft hat, da er, wie gesagt, Privatpatient sind und auf den Rechnung meist auch Positionen und Gebühren-Ziffern auftauchen, die sowieso keine Kassenleistung darstellen.
Auch führt der "Verwaltungskostenabschlag" sehr oft zu "Verärgerung" der Versicherten undauch die Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall die volle Differenz zwischen GKV-Erstattung und Rechnungsendsumme. Wenn der Vater bzw. die Mutter nicht gerade Beamte sind, wegen der Beihilfe, dann wir dieses KE-verfahren derzeit so gut wie gar nicht genützt.
Da muesste sich wirklich gravierendes ändern.
Gruss
Czauderna


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