private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 28.06.2010, 18:12 (vor 5262 Tagen) @ Lord Dragon

Natürlich erstatten die Kassen nur notwendige Behandlungen. Ärzte sind ja auch nach SGB V und GOÄ verpflichtet medizinisch Notwendige zu Leisten und nur solche Leistungen auch abzurechnen. Es gibt dazu schon jede Menge Gerichtsurteile. §1 Abs. 2 GOÄ lautet "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind."

Es gibt dazu schon jede Menge Gerichtsurteile. §1 Abs. 2 GOÄ lautet "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind

Es gibt so viele Gerichtsurteile, weil es so oft unterschiedliche Meinungen zwischen Arzt und Versicherung gibt, was medizinisch notwendig ist. Jeweils von der Arztpraxis bei der Versicherung anzurufen, ob sie wie der Arzt auch der Meinung ist, das die Behandlung medizinisch notwendig sei, finde ich persönlich etwas weltfremd. Oder mich nach der Behandlung immer zu fragen, ob mich mein Arzt verklagt, weil ich ihm nur das bezahle, was die Versicherung erstattet hat? Und behandelt er mich dann beim nächsten Mal noch?

Ich bin sehr froh, dass ich eine Versichertenkarte habe (und mir solche Fragen nicht stellen muss).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum