private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

Lord Dragon, Montag, 28.06.2010, 10:08 (vor 5263 Tagen) @ RHW

@RHW
Zahlungsfristen kann man gesetzlich regeln. Das ist kein Problem.
Wenn ein Patient befürchtet, dass Konto gepfändet wird, dann kann er auch Krankenkasse veranlassen direkt an den Arzt zu überweisen.
Bei Nichtweiterleitung des Geldes in anderen Fällen handelt es sich um Betrug. Damit muss ich dann Staatsanwaltschaft befassen.

Wieso soll Grippebehandlung 100 EUR kosten? Beratung 10,72 EUR + Symptombezogene Untersuchung 10,72 EUR. Das ist 2,3-facher Satz der GOÄ. Hier können vom Gesetzgeber auch niedrigere Sätze vorgeschrieben werden. z.B. wie für Basistarif §75 Abs. 3a SGB V.

Wer holt sich Patientenquittung auf Wunsch? Das machen nur wenige Patienten.


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