private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 28.06.2010, 20:20 (vor 5262 Tagen) @ Lord Dragon

> Die Versicherung wird bestimmte Gründe für Reduzierung der Rechnung nennen. Über diese Gründe kann man mit dem Arzt als Vertragspartner auch sprechen. Und wenn der Arzt dazu nicht bereit ist die Rechnung zu kürzen, dann kann die Versicherung auch vor dem Gericht angehört werden. Außerdem ist es den Kassenärzten bekannt, was Kassen bezahlen und was nicht. Sie rechnen doch jedes Quartal die Leistungen ab.

Die Gründe werden wahrscheinlich sein: medizinisch nicht notwendig. Im Moment macht die Abrechnung 1 Kassenärztliche Vereinigung (je Bundesland). Für den Arzt reicht es, wenn er deren Auslegung kennt. Bei über 160 Kassen wird sich kein Arzt die Mühe machen, rauszufinden, was die jeweilige Kasse für medizinisch notwendig hält.

Und wenn der Arzt die Rechnung nicht kürzt, hat der Patient ein Problem: entweder muss er den Arzt verklagen, wenn er schon bezahlt hat, oder wird vom Arzt verklagt, wenn er noch nicht bezahlt hat. Für den Patienten (vielleicht auch schwer krank oder lebensbedrohlich) auf keinen Fall eine angenehme Situation.
Die Punkte IGEL-Leistungen und neue Untersuchungs-/Behandlungsmethoden machen die Sache nicht einfacher.

Ich bin froh, dass ich meine Versichertenkarte habe!


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