Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Bernd, Montag, 22.06.2009, 12:49 (vor 5635 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
kann Herrn Röhl nur beipflichten. Für selbständige die in ein Vollzeit oder Teilzeit (so wie ich) Beschäftigungsverhältnis wechseln, ihre Selbständigkeit aber nicht aufgeben und versicherungspflichtige Angestelle haben ist die GKV kein Thema! Lediglich die Renten- und Arbeitslosenversicherung wollen ihren Teil.
Wobei mich interessieren würde was passiert wenn ich mein Teilzeitanstellungsverhltnis beende. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich sicher trotzdem nicht, da ich ja noch selbständig bin. Aber egal, das passt ja auch gar nicht in diesen Thread.
Besten Gruß und danke an Herrn Röhl nocheinmal für diesen Tip!



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