Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Peter @, Donnerstag, 28.05.2009, 11:37 (vor 5660 Tagen) @ Peter 2

Hallo Peter 2,

naja, das letzte Wort ist zwar noch nicht gesprochen, aber ich vermute, dass sämtliche Sozialgerichte auf dem Solidaritätsprinzip herumreiten werden und - so stand es in meinem Widerspruchsbescheid - "Finanzielle Einschränkungen Einzelner" hingenommen werden müssen.

BTW diese "finanziellen Einschränkungen" belaufen sich bei mir auf eine monatliche Mehrbelastung von ca. 400 Euro ...

Tja, und da die Rechtschutzversicherungen die Vertretung vor dem Verfassungsgericht nicht übernehmen, wird sich wohl keiner in das Wagnis begeben wollen. Zumal das Verfassungsgericht noch politischer entscheidet und weder Art. 2 GG noch 15 GG zulassen wird.

1992 wurde ich vom Gesetzgeber gezwungen, Alterungsrückstellungen aufzubauen und in meine PKV einzuzahlen. Genau der gleiche Gesertzgeber sagt jetzt: Egal, die entziehen wir Dir jetzt mal und Du hast 17 Jahre umsonst gezahlt ... ca. 20.000 € einfach weg ... Wenn das mal kein "enteignungsgleicher Akt" ist, dann weiß ich´s auch nicht ...

Viele Grüße
Peter


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