Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Peter @, Mittwoch, 17.06.2009, 13:48 (vor 5640 Tagen) @ Eric

Hallo Eric,

Du Glücklicher - drücke Dir die Daumen, dass es nicht ein Nachspiel gibt. Halte mich/uns mal auf dem Laufenden ...

Habe meinen RA nochmal gefragt. Ja, wenn Du drei Jahre als ANGESTELLTER über der Bemessungsgrenze gelegen hast ... und zwar die LETZTEN drei Jahre, dann kannst Du befreit werden.

Das gilt leider nicht für Selbstständige - sonst hätte ich den ganzen Huddel ja nicht. Ich habe 6 Jahre als Selbstständiger weit über der Bemessungsgrenze gelegen, aber das interessiert keinen. das Gesetz lässt da zwar bedingt Interpretationsspielräume, die werden aber allesamt weggebügelt. Es steht ja nirgends, dass es die LETZTEN drei Jahre gewesen sein müssen - wird aber so in der gängigen Rechtsprechung interpretiert ...

Sorry, aber zu der Auskunft gibt es sogar bestätigte Urteile des Sozialgerichts.

Einzige Chance den Leidensdruck zu mindern bzw. Druck gegen den Gesetzgeber aufzubauen, ist die Forderung auf Schadenersatz bzgl. der enteignungsgleichen Entziehung der Altersrückstellungen bei der PKV.

Da wäre ich übrigens weiterhin an einer Sammelklage interessiert. Habe zwar jetzt schon Klage eingereicht, aber je mehr dabei mitmachen, desto besser ...

Viele Grüße
Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum