Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Sonntag, 11.05.2008, 20:33 (vor 6042 Tagen) @ Jones

Es gibt ein mögliches Schlupfloch. Im Gesetz steht sinngemäß, dass der abhängig Beschäftigte drei Jahre über der Versicherungspfichtgrenze gelegen haben muss. Was nicht drinsteht: Wann - demnach ist oder wäre es ausreichend, bereits früher drei Jahre über der jeweils gültigen Versicherungspflichtgrenze gelegen zu haben.
Da werden Gerichte das letzte Wort haben; entschieden ist diese Unklarheit im Gesetztestext noch nicht.


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