Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.06.2009, 19:57 (vor 5640 Tagen) @ Peter

Mehrfach hier im Forum beschrieben, oft überlesen und dennoch fast ein Brandssatz mit durchschlagender Wirkung aufs SGB V:

1. Der nunmehr zwangsgebundene Kreative führt einfach neben seinem Angestelltenvertrag die bisherige Selbstständigkeit oder eine Neue parallel weiter (hierzu den Arbeitgeber informieren und beachten, daß keine zeitliche oder sachliche Konkurrenz zur abhängigen Beschäftigung entsteht -> Verwehr somit unmöglich!)

2. in der Selbstständigkeit einen versicherungspflichtigen Angestellten führen (Gehalt mehr als 400,01€ -> Sozialabgaben gesamt AG+AN dann=128€ mtl.) und drittens ganz gelassen abwarten, wie die zuständige GKV im "Prüfverfahren" entscheidet -> Da die Selbstständigkeit mit dem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer immer als vorrangig gilt, kommt bald der gewünschte abschlägige Bescheid "daß eine Zugangsberechtigung zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht"

4. aus die Maus mit Käse oder Kasse -> gewünschter Verbleib in der Privaten gesichert, lediglich die Deutsche Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung erhalten noch nennenswerte Abgaben. Fragen? e-mail


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