Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Peter @, Mittwoch, 17.06.2009, 17:49 (vor 5640 Tagen) @ Jens

Hallo Jens,

bleibt die Frage, wer die ca. € 300,-- monatlich bezahlt - auch das ist Anlass für eine Schadenersatzklage. Zumal mit der großen Anwartschaft keine Leistung erbracht wird. Und dass sind dann auch mal schlappe € 11.000 auf drei Jahre ...

Ausserdem gibt es noch den Grundsatz der rückwirkenden Gesetzgebung. Hätte ich 1992 gewusst, was auf mich zukommt, hätte ich u.U. anders gehandelt. Es geht hier immerhin um einen 5stelligen Betrag mit einer deutlichen 3 davor ...

Der selbe Gesetzgeber, der mich damals dazu gezwungen hat Altersrückstellungen aufzubauen, kann mich jetzt nicht dazu zwingen, diese Altersrückstellungen ersatzlos aufzugeben. Das kann nur für künftige Generationen gelten. Hier muss dem Grundsatz des Rückwirkungsverbotes von Gesetzen Rechnung getragen werden.

Aber naja, mit dem "Solidaritätsprinzip" lässt sich bestimmt auch dieser Grundsatz aushebeln. Es bleibt spannend ...

Viele Grüße
Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum