Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Sebastian @, Montag, 03.12.2007, 18:14 (vor 6202 Tagen)

Hallo,

die Gesundheitsreform 2007 hat uns ja einige Neuerungen verschafft, unter anderem eine 3jährige Pflichtmitgliedschaft in der GKV, wenn man in eine neue Anstellung geht (in Verbindung mit einem Statuswechsel).
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall:
Ich werde zum Ende des Jahres freiwillig mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer aufgeben. Ich bin seit 14 Monaten in der PKV versichert.
Die ersten drei Monate 2008 werde ich vom Status her selbständig sein, allerdings kein Einkommen erzielen, da auf längerer Reise. In diesem Zeitraum werde ich als Selbständiger in der PKV bleiben. Zum April oder Mai strebe ich an, wieder in ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer einzutreten. Dort werde ich vom Bruttojahresgehalt wieder über JAE liegen (allerdings natürlich 2008 maximal 9 Monate arbeiten.)
Gilt nun auch beim Wechsel von der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis, in dem das Bruttojahresgehalt wieder über JAE liegt, eine dreijährige Pflicht für die GKV? Zählt bei der Versicherungspflichtgrenze das tatsächliche Gehalt eines Jahres (so interpretiere ich es) oder das im Arbeitsvertrag festgelegte Jahresbrutto, müsste ich also in neun Monaten dann entsprechend viel verdienen?
Vielen Dank schonmal!
Sebastian

P.S. Entschuldigung für das doppelte Posten, ich hatte meine Frage zuerst als Antwort auf einen Betrag, der allerdings schon etwas älter ist, gepostet.


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