Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? (Private Krankenversicherungen)

nimms leicht, Montag, 12.05.2008, 13:46 (vor 6041 Tagen) @ Bodi

Der Gesetzeswortlaut ist:

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.
Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt

Mit anderen Worten, drei goldene Jahre werden wirkungslos, wenn dananch magere Zeiten herrschen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum