Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 12.06.2009, 20:41 (vor 5645 Tagen) @ Eric

Und wofür gilt die Befreiung genau? Problem ist, dass eine Befreiung nur für bestimmte Tatbestände gilt, etwa bei Arbeitslosigkeit.

Bei Aufnahme eines Jobs nach einer Selbständigkeit greift sie aber nicht - deshalb sind nach einem Statuswechsel erstmal 3 Jahre GKV Zwangsmitgliedschaft zu absolvieren.


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