Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Emil Hanser @, Samstag, 12.04.2008, 16:46 (vor 6071 Tagen) @ Jack

Ich werde das von meinem Anwalt prüfen lassen und ggf. mal was unternehmen. Das Problem scheint ja durchaus häufig vorzukommen.

Selbständig -> Angestellter über BBG > 4.000
-> Pflicht in GKV, weil keine 3 Jahre GKV-versichert!

Das kann eigentlich nicht angehen.

Hallo Jack, gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse? Was sagt dein Anwalt? Bei mir steht nämlich gerade das gleiche an:

Ich hab mich vor 2 Jahren selbständig gemacht (und PKV versichert), in der Zwischenzeit wurde aus meiner Firma ne GmbH (mit div. Investoren ect., d.h. ich hab auch keine direkte Sperrminorität mehr), ab Mai werde ich mich als Geschäftsführer an stellen & verdiene >50k€ p a . Muss ich jetzt für 3 Jahre in die GKV?

DANKE für ne kurze Info!
Emil


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