Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? (Private Krankenversicherungen)
@Sebastian
Es gibt dennoch eine ganz einfache Möglichkeit die Private weiterhin aufrecht zu erhalten.
Warum willst Du denn Deine Selbstständigkeit aufgeben? Somit gelangst Du wie von Thomas beschrieben automatisch Kraft Gesetz in die GKV für mindestens 36 Monate http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf Aber führe Deine Selbstständigkeit doch einfach parallel zum Angestelltendasein weiter > und beschäftige doch einfach nur einen! versicherungspflichtigen Angestellten. (Gehalt ab 401€ -> mtl. Sozialabgaben von 155€ ab nächstem Jahr) Denn dann kommt nämlich der "Prüffall" für die Freunde von SGB V, heißt die Kasse muß gewichten was vorherrschend ist und mit einem abhängig Beschäftigten wiegt sich Deine Selbsständigkeit gegenüber Deinem Angestelltendasein - selbst wenn Du da viel mehr verdienst, als in einer schwachbrüstigen Unternehmertätigkeit - automatisch zur beherrschenden und somit bestimmenden Tätigkeit auf.
Du bekommst dann wie ich selbst seinerzeit ein Schreiben, in dem lapidar mitgeteilt wird, daß "Beschäftigte dann nicht versicherungspflichtig sind, wenn sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind. Dies ist u.a. immer dann der Fall, wenn ein nicht geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb des Selbstständigen angestellt ist. Versicherungspflicht in der Krankenversicherung kann daher durch Unterschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze für das Einkommen aus der nichtselbstständigen Beschäftigung nicht eintreten. Es besteht auch keine freiwillige Zugangsberechtigung zur GKV, da die notwendige Vorversicherungszeit aufgrund deiner bisher bestehenden privaten Vollversicherung nicht erfüllt sind."
Aus die Maus. Mußt und darfst so Du das willst weiter Beiträge an die PKV zahlen und Dein Arbeitgeber wird Dir ebenso wie mir den gesetzlichen Zuschuss zur Versicherung zahlen.
PS: eine ähnlich verworrenen Lage haben die über 55jährigen, die als Arbeitnehmer aus anderen Gründen nicht mehr in die GKV kommen und vielfach eigentlich möchten, aber das ist ein anderes und ebenfalls weites Feld. Fragen? e-mail.
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- Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Sebastian,
03.12.2007, 18:14
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Thomas,
03.12.2007, 19:29
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Sebastian,
04.12.2007, 13:36
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Thomas,
05.12.2007, 02:11
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Jack,
07.01.2008, 12:23
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Emil Hanser,
12.04.2008, 16:46
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Mark, 17.04.2008, 07:21
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Rupert, 20.01.2010, 18:07
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Emil Hanser,
12.04.2008, 16:46
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Gabrielle, 12.11.2008, 08:15
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Jack,
07.01.2008, 12:23
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Jens, 19.06.2008, 14:24
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Thomas,
05.12.2007, 02:11
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Sebastian,
04.12.2007, 13:36
- Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert?? -
Claudia,
14.01.2008, 12:50
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
Mark,
16.04.2008, 07:31
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
Jones,
11.05.2008, 09:42
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
Bodi,
11.05.2008, 20:33
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
nimms leicht,
12.05.2008, 13:46
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? - Joachim Röhl, 12.11.2008, 12:02
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
nimms leicht,
12.05.2008, 13:46
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
Bodi,
11.05.2008, 20:33
- Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? -
Jones,
11.05.2008, 09:42
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Mark,
16.04.2008, 07:31
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Peter,
11.02.2009, 23:47
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Jens,
12.02.2009, 01:23
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Andrea, 09.03.2009, 12:29
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Alexander Schuster,
25.05.2009, 00:48
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Jens,
25.05.2009, 02:07
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Bernd,
26.05.2009, 10:47
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Peter,
27.05.2009, 13:43
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Peter 2,
27.05.2009, 23:50
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Peter, 28.05.2009, 11:37
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Peter 2,
27.05.2009, 23:50
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Peter,
27.05.2009, 13:43
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Thorsten,
29.09.2009, 16:43
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Jens, 30.09.2009, 08:10
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Bernd,
26.05.2009, 10:47
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Eric,
12.06.2009, 19:51
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Bodi,
12.06.2009, 20:41
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Eric,
14.06.2009, 20:20
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Bodi, 14.06.2009, 20:49
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? -
Peter,
15.06.2009, 12:05
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Eric,
15.06.2009, 19:04
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Peter,
17.06.2009, 13:48
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Jens,
17.06.2009, 15:13
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Peter,
17.06.2009, 17:49
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Joachim Röhl,
17.06.2009, 19:57
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Bernd,
22.06.2009, 12:49
- Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? - Joachim Röhl, 22.06.2009, 15:39
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Bernd,
22.06.2009, 12:49
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Joachim Röhl,
17.06.2009, 19:57
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Peter,
17.06.2009, 17:49
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Jens,
17.06.2009, 15:13
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Peter,
17.06.2009, 13:48
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Eric,
15.06.2009, 19:04
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Eric,
14.06.2009, 20:20
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12.06.2009, 20:41
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Jens,
25.05.2009, 02:07
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Jens,
12.02.2009, 01:23
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Thomas,
03.12.2007, 19:29