Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Donnerstag, 17.09.2009, 08:42 (vor 5547 Tagen) @ Joachim Röhl

@ Röhl Sie kommen vom Thema ab!!!! Es geht doch drum, was passiert, wenn jemand nach Eintritt der Versicherungspflicht Mitglied in der GKV wird und dann nach Ende der Versicherungspflicht (zum Bsp. Ende des Beschäftigungsverhältnis, Eintritt der Versicherungsfreiheit etc. ) aufgrund nicht erfültter Vorversicherungszeit keine Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung hat. Hier greift u.a. § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V(Versicherungspflicht für Nichtversicherte).

Sie mögen mit Ihren Ausführungen bezogen auf die Ursprungsfrage nicht Unrecht haben. Setzen wir allerdings voraus, dass unser PKV-Kunde durch Eintritt der Versicherungspflicht eine Eintrittskarte für die GKV gelöst hat, liegen sie mit ihren letzten Ausführungen auf dem Holzweg.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum