Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

general1983, Mittwoch, 16.09.2009, 10:09 (vor 5548 Tagen) @ Joachim Röhl

@joachimroehl. Was ist mit Versicherungspflicht nach § 5/1/13 SGB nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht? Wenn die letzte Kasse die GKV war, kann er doch dort die freiwillige Mitgliedschaft beantragen ohne den vorher genannten Bedingungen.


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