Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Mittwoch, 16.09.2009, 13:08 (vor 5548 Tagen) @ Siggi

@Siggi leider Sachverhalt nicht verstanden ( da lob ich mir Czauderna)

Die Frage ist doch die: Wie komme ich in die GKV?

=>Absenkung des AE= Eintritt Versicherungspflicht und somit GKV

Daraus ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn jetzt Versicherungsfreiheit eintritt und die Vorversicherungszeit noch nicht erfüllt ist? Hier ist die Versicherungspflicht für Nichtversicherte nach § 5Abs.1 NR 13 SGBV ins Spiel gebracht worden. In diesem Fall letzte Versicherung GKV, dh. Zuständigkeit der GKV und somit Verbleib in selbiger


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