Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Siggi, Mittwoch, 16.09.2009, 12:10 (vor 5548 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo zusammen,

ich entwirr das ganze mal und komme damit unserem geschätztem Experten Czauderna ausnahmsweise zuvor (an dieser Stelle nochmals recht herzliches Lob für fachgerechte und nicht wettbewerbsgeprägte Hilfestellungen):

§ 5 (1) 13 ist für "Nichtversicherte", unser Forumsfragesteller ist versichert, nämlich PKV (auch wenn diese Entscheidung unter Bekanntheit aller Risiken und Nebenwirkungen mittlerweile offensichtlich bereut wird). Sollte er die PKV verlassen, z. B. durch Kündigung, dann wäre er "Nichtversichert", aber dann wäre die letzte Kasse auch die PKV!

Sämtliche Spekulationen über ein derartiges Schlupfloch sollten damit hinfällig sein.


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