Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

general1983, Mittwoch, 16.09.2009, 16:11 (vor 5548 Tagen) @ Joachim Röhl

warum Rechtsgrundlage? Wenn unser Versicherter aus der Versicherungspflicht ausscheidet und die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung nicht erfüllt ist, was soll er dann machen? Da es in Deutschland seit über 2 Jahren eine Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherte gibt, hat er sich um einen Versciherungsschutz zu bemühen und den bekommt er bei seiner letzten Versicherung....und das war eine GKV! Wenn er dort einen Antrag auf Pflichtversicherung nach § 5/1/13 SGB stellt, können die ihn nicht ablehnen, so einfach ist das.
Fazit: Wenn Du so willst, ist die Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung durch diesen Paragraf ausgehebelt worden.


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