Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 16.09.2009, 14:31 (vor 5548 Tagen) @ siggi

@alle auch die per ePost gesandten Anfragen: das Zitat von general1983s Auffassung unterjährig wäre ein Verbleib in der GKV ist als freiwilliges Mitglied möglich ist nur richtig, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Ansonsten greift in Deutschland die aktuelle Pflicht zur Versicherung in einer PKV, der nur durch das Bestehen einer GKV-Mitgliedschaft zu entgehen ist. Nachzulesen hier http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/ bzw. für die ganz Ungläubigen gern auch schnell zu klären durch einen kurzen Anruf bei den netten Kollegen z.B. der Berliner AOK unter 030-25310


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum