Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 15.09.2009, 13:54 (vor 5549 Tagen) @ kristof wachsmuth

Nein, mußt versicherungspflichtig nach http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html werden, heißt faktisch ein Jahreseinkommen von weniger 48.600€ erzielen und dabei gleichzeitig unter 55 Jahren alt sein. Das geht u.a. mit einem sabbatical bzw. einer einfachen zeitweiligen Gehaltssenkung von ebenso mindestens 12 Monaten und wird verständlicherweise bei PKV (langfristiger Kundenverlust) bzw. GKV (verdeckte Optimierungsabsicht) nicht gern gesehen. Die entsprechenden "Sittenwächter" werden sich unter Umständen gleich hier melden .. aber auch in der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) macht bekanntlich Selberessen gern dick und in diesem Sinne wünsche ich als Außenstehender viel Erfolg! Fragen? ePost


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