Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Mittwoch, 16.09.2009, 10:45 (vor 5548 Tagen) @ general1983

M.E. ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit uninteressant, da Versicherungsfreiheit erst wieder nach 3 Jahren oberhalb der Einkommensgrenze eintritt und damit die VVZ erfüllt ist ( siehe auch § 6 Abs.1 Satz1 SGB V).


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