Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 17.09.2009, 11:39 (vor 5547 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
Ein Fallbeispiel dazu :

Herr A. war von 2000 - 31.12. 2008 in der PKV versichert.
Durch ALG-Bezug vom 01.01. - 30.06.2009 war Mitglied der GKV.
Ab 01.07.2009 bekommt er kein ALG mehr - er lebt fortan von
seinen Einkünften aus Vermietung und Kapitalerträgen.
Ab dem 01.07.2009 kann er sich wegen fehlender Vorversicherungszeit (12 Monate) nicht in der GKV. weiterversichern
sodern er muss wieder in die PKV.

Frau B. - war von 2005 - 31.12.2008 in der PKV - ansonsten gleicher Sachverhalt wie bei Herrn A.
Hier kommt die PKV nicht in Frage weil dort keine 5 Jahre zusammenkommen.
Deshalb greift § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. und die Zuständigkeit der GKV (letzte Kasse) ist gegeben.

Diese Beispiele nur zur Erläuterung meines Beitrages.

Gruß

Czauderna


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