Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 16.09.2009, 17:15 (vor 5548 Tagen) @ general1983

Nee, er muß in der GKV nur genommen werden, wenn er a) pflichtig ist bzw. b) die Wartezeiten erfüllt hat als freiwilliges Mitglied oder c) bisher noch nie versichert war und zugleich der Gesetzlichen vom Tätigkeitsbild her zuzuordnen ist. In den vier seit Januar miterlebten "Zuordnungsverfahren" von reuigen langfristig Nichtversicherten habe ich das ganze nervige Prozedere brühwarm miterleben können. Machs doch einfach so und frage mal telefonisch im Bundesministerium für Gesundheit nach -> http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_1168278/DE/Service/Kontakt/Buergertelefone/buergertelefone__node.html?__nnn=true und sei bitte so freundlich und stelle den Bericht dann hier einfach für alle Ratsuchenden kurz ein.


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