Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Mittwoch, 08.06.2011, 08:39 (vor 4917 Tagen) @ Czauderna

@Czauderna

danke nochmals für die Tipps und Vorschläge. Der Zahnarzt gibt mir den neuen Laborkostenvoranschlag. Er wollte die Regelversorgung nun auch überdenken, was medizinisch machbar sei. Nicht immer sei die Regelversorung eine wirkungsvolle Lösung bei der Behandlung. Ein Labor sagte mir, dass es schon häufig vorkäme, dass die Versicherungen einen Laborkostenvoranschlag brauchen, um detaillierte Leistungen geben zu können. Für mich ist es schon wichtig, vorab zu wissen, ob eine Kürzung gemacht wird bzw. ob ich 1.000 Euro weniger Zuschuss bekomme.

Bei einer Zusatzversicherung mit 40 % darf die Gesamtleistung nicht 90 % überschreiten. Es bringt nichts, eine gleitende Härtefallregelung zu beanspruchen, wenn die Zusatzversicherung dann ihren Zuschusss senkt.

All das muss im vorhinein geklärt werden. Danke nochmals. Ich habe wieder etwas dazugelernt.


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