Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Samstag, 04.06.2011, 10:08 (vor 4921 Tagen) @ Czauderna

@Czauderna

Danke für den Hinweis. Wie ich nun feststelle, geben Zahnärzte nicht gerne einen Laborkosten-Kostenvoranschlag her. Sie sagen, dass die Angaben im Heil- und Kostenplan ersichtlich seien.

Meine Zusatzversicherung zahlt 40 %, aber auch nicht auf Keramik-Vollverblendung usw. Wenn Laborkosten mit 3.300 Euro (nicht Regelversorung) geschätzt werden und ich nicht weiss, wieviel dann nach Leistungsverzeichnis tatsächlich abgerechnet werden, ist das für mich ein Gradweg ins Unbekannte.

Bislang wurde - trotz Zusatzversicherung 40% - die Laborleistung um fast 1.000 Euro gekürzt, weil im Leistungsverzeichnis andere Regeln gelten.

Nachdem der Plan wegen Gutachter geändert werden musste, existiert das Problem wieder und der Zahnarzt gibt keinen Laborkostenvoranschlag her.

Ist es üblich, dass man einen Laborkostenvoranschlag für die Zusatzversicherung verlangen kann, um zu sehen, wieviel diese erstattet und was auf mich zukommt ?


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