Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Dienstag, 24.05.2011, 19:51 (vor 4932 Tagen) @ Martha

Danke für die Antwort. Ich habe vor 1 Jahr die Krankenkasse gewechselt. Es haben sich unerwartete schmerzhafte Kieferprobleme ergeben und somit ein Zahnersatz von knapp 6.000 Euro, was vom Gutachter befürwortet worden ist. Schon bei Einreichen des Planes gab es in der Zweigstelle Diskussionen am Telefon: "Erst 1 Jahr" dabei.

Ich habe jetzt große Sorge dass man mir für den gleitenden Härtefall vorab Kostenzusage macht. Der Sachbearbeiter beharrte auf die Endabrechnung und ausserdem läge ich über 1.022 Euro. Habe ein Brutto-Einkommen von 1.400 Euro.

Die Dame in der Zweigstelle wimmelte mich ab und wurde abweisend, nachdem sie mit dem Sachbearbeiter telefonierte.

Kann ich mir da bei der Verbraucherzentrale Hilfe holen ?


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