Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 25.05.2011, 14:19 (vor 4931 Tagen) @ Martha

Hallo,
also ich habe folgendes recherchiert - massgebend sind die Einkommensverhältnisse des Monats vor Bewilligung des
Heil- und Kostenplans - wird die Bewilligung durch ein Gutachterverfahren hinausgezögert, gilt der Monat vor Einreichung des HKPS. Haben sich bei Ablehnung des Härtefalls seit der Zuschussfestsetzung und der Eingliederung die Einkommensverhältnisse entsprechend geändert gilt der Monat vor Eingliederung.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum