Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 24.05.2011, 19:41 (vor 4932 Tagen) @ Martha

Hallo,
na, das ist ja nett - bereits bei der Beantragung
kann die Kasse selbstverständlich auch schon den "Härtefall" prüfen
und den Versicherten entsprechend informieren - Mehrbeträge bekommt der Versicherte dann nach Vorlage der Eigenanteilsrechnung
erstattet bzw. auf dem HKP. wird schon bei vollständigem Härtefall
die 100% vermerkt.
Gruss
Czauderna


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