Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Freitag, 03.06.2011, 08:44 (vor 4922 Tagen) @ MissX

@MissX
Danke Miss X. Ich habe so ein Merkblatt mit Musterbeispiel zugesandt bekommen. Das ganze lief schriftlich ab, da die Akte 150 km ausserhalb liegt. So hatte ich kein reales Vis à Vis.

Es kommen mehrere Faktoren zusammen, die das Ganze erschwert haben. Die Zusatzversicherung zahlt 40 %, hat aber auch 1.000 Euro am Material und Labor gekürzt. Es war nicht leicht, vom Zahnarzt einen Laborkostenvoranschlag zu bekommen, weil er dies als unerhört bezeichnete. Die Versicherung wiederum kann keine Leistungszusage machen, wenn die Kosten nur geschätzt sind, weil die ja auch ihr Sätze haben.

Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass die Zusatzversicherung sogar den Zuschuss von 40 auf 20 % senkt, wenn ich die gleitende Härtefallregelung in Anspruch nehme.

Also die einen geben Dir einen den Zuschuss und die Anderen nehmen ihn dir wieder weg.

Somit muss man sich vorher schon erkundigen und dann durchrechnen, ob man nicht noch draufzahlt bei einer solchen Inanspruchnahme von Härtefallregelung.


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