Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Dienstag, 24.05.2011, 20:59 (vor 4932 Tagen) @ Czauderna

Ja vielen Dank. Es ist ja unsinnig, die Bewilligung oder Ablehnung erst bei Rechnungsstellung zu erteilen. Habe vorhin im Chat den Berater der Krankenkasse gefragt. Er sagte, dass ich den Antrag mit dem Heil- und Kostenplan einschicken solle. Der Antrag ist ja nicht mal eingescannt sagte mir die Kollegin und der Sachbearbeiter schrieb, dass mir kein weiterer Zuschuss zusteht. Die Kollegin hingegen 1.500 Euro. Das ist wirklich der Wahnsinn. Wäre ich nur bei meiner vorigen Krankenkasse geblieben.


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