Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Dienstag, 24.05.2011, 16:21 (vor 4932 Tagen)

Es gibt einen Antrag für die Gleitende Härtefallregelung. Sie hängt vom Einkommen und der Höhe des Heil- und Kostenplanes ab.

Diesen Antrag habe ich ausgefüllt. Die Krankenkasse jedoch hat mir geschrieben, dass ich - ausser dem Festzuschuss - keinen weiteren Zuschuss kriege.

Nun war ich persönlich bei der Zweigstelle. Dort wurde mir gesagt, dass ich dieses Schreiben vergessen solle. Ich bekäme bei der jetzigen Ausgangssituation ca. 1.500 Euro.

Bei Abschluss der Behandlung wird der Antrag geprüft und gegebenenfalls bezahlt.

Das bedeutet, dass ich mich jetzt auf eine Behandlung einlassen soll und diese 1.500 Euro aber nicht habe und nicht weiss, ob ich sie tatsächlich kriege oder nicht.

Eine schriftliche Stellungnahme gibt es nicht. Die Sachbearbeiterin bei der Zweigstelle hat es ausgerechnet. Den Zettel zerriss sie und war ihn in den Papierkorbe. Den dürfe sie mir nicht geben.

Vielen Dank für eine Aufklärung


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